
- Martin Loosli: Leiter Produktmanagement Bilanz- & Geldverkehrsgeschäft, Zürcher Kantonalbank
ZKB-Tipp
Einfamilienhaus oder Stockwerkeigentum?
Ein freistehendes Einfamilienhaus ist nach wie vor der Wunschtraum vieler Eigenheiminteressenten. Was kosten Kauf und Unterhalt eines Hauses? Wie sieht es bei Stockwerkeigentum aus?
Von Martin Loosli
Der Kaufpreis für ein freistehendes Einfamilienhaus ist im Vergleich mit einer ebenbürtigen Eigentumswohnung an ähnlicher Lage meist deutlich höher. Dies vor allem wegen des grösseren Landanteils. Folglich muss für den Erwerb eines Einfamilienhauses mehr Eigenkapital eingebracht werden und die Gesamthypothek fällt in der Regel höher aus. Es resultieren spürbar höhere Zins- und Amortisationskosten, sodass gerade für junge Familien mit Kindern der Erwerb eines freistehenden Einfamilienhauses oft ein Traum bleibt. Eine Eigentumswohnung, zum Beispiel mit Gartensitzplatz, ist daher eine gute und fast immer preiswertere Alternative.
Der Unterhalt
Bei sogenannten Stockwerkeigentümergemeinschaften regelt vielfach eine professionelle Liegenschaftsverwaltung alle Aufgaben rund um den Unterhalt der Gesamtliegenschaft. Dies ist für den Eigentümer sehr bequem und Kosten sparend. Schon allein aufgrund der Auftragshöhe lassen sich mit Handwerkern bessere Konditionen aushandeln, als dies einem einzelnen Einfamilienhausbesitzer möglich ist. Ein Hausbesitzer muss sich überdies um alles selbst kümmern, vom Garten über das nicht funktionierende Heizsystem bis hin zum überschwemmten Keller. Der Unterhalt des Einfamilienhauses ist entsprechend nicht nur teurer, sondern auch viel zeitintensiver.
Finanzielle Reserven bilden
Die Unterhaltskosten sind aber auch bei der Eigentumswohnung nicht zu unterschätzen. Für die Erneuerung der Liegenschaft wird von der Eigentümergemeinschaft laufend ein so genannter Erneuerungsfonds geäufnet. Das Kapital soll für später anstehende Sanierungsarbeiten an gemeinschaftlich genutzten Teilen der Liegenschaft verwendet werden. Allfällige Mehrkosten müssen im Verhältnis des Wertquotenanteils durch den einzelnen Stockwerkeigentümer übernommen werden. Natürlich hat der Wohnungseigentümer ein Mitspracherecht bei den jeweiligen Vorhaben. Ausschlaggebend für die effektive Umsetzung ist je nach Stockwerkeigentümerreglement ein einstimmiger Beschluss oder aber ein Mehrheitsentscheid. Es kann also durchaus vorkommen, dass ein Wohnungseigentümer zusätzlich Geld für Arbeiten bereitstellen muss, die er eigentlich gar nicht ausführen lassen möchte. Dennoch gibt der Erneuerungsfonds Gewähr, dass plötzlich notwendige Sanierungen an der Gesamtliegenschaft das Budget nicht über Mass beanspruchen.
Selbstverständlich sollte auch der Besitzer eines Einfamilienhauses Kapital beiseitelegen, um künftige Sanierungen durchführen zu können. Weil er diese Kosten alleine tragen muss, benötigt er mehr Mittel als ein Wohnungseigentümer. Hingegen kann er selbst entscheiden, wofür und zu welchem Zeitpunkt das Geld verwendet werden soll.
Fazit
Vor dem Kauf eines Eigenheims gilt es also gut zu überlegen, ob nebst dem Budget die persönlichen Vorlieben eher für ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung sprechen.




